Allgemeine Miet- und Geschäftsbedingungen
AGB Events4Rent GmbH
Mit der Buchung/Auftragsbestätigung bei Casino 4 Rent besteht eine vertragliche Vereinbarung. Die vorliegenden allgemeinen Vertragsbedingungen bilden Bestandteil dieser Vereinbarung und gehen allfälligen AGB des Auftraggebers vor.
AGBs Events4Rent
1. Angebote und Preise
Alle Angebote von Events4Rent – soweit nicht anders festgehalten – sind für 30 Tage ab Angebotsdatum verbindlich. Die angegebenen Preise verstehen sich zuzüglich einer allfälligen Mehrwertsteuer.
2. Vertragsleistung
2.1 In der Regel besteht die Leistung von Events4Rent darin, gegen die vereinbarte Vergütung für eine bestimmte Veranstaltung des Auftraggebers mit bestimmtem Spielequipment und einer bestimmten Anzahl von Betreuungs-/Bedienpersonen während bestimmter Zeitdauer zur Verfügung zu stehen, wozu auch vorgängiger und nachgängiger Transport, Auf- und Abbau gehören.
2.2 In der Buchung-/Auftragsbestätigung ist zu bestimmen, während welcher Zeit Spielequipment und Betreuung zur Verfügung stehen. Wünscht der Auftraggeber während der Veranstaltung eine Verlängerung des Spielbetriebes, so erfolgt eine verhältnismässige Nachberechnung von CHF 50.– ro Spielequipment pro Stunde. Events4Rent bleibt frei in der Bestimmung, ob eine Verlängerung möglich ist oder nicht.
2.3 Es darf an der Veranstaltung unter keinen Umständen ein Glücksspiel um Geld oder Wertsachen stattfinden.
2.4 Events4Rent ist aus wichtigen Gründen berechtigt, die vereinbarte Vertragsleistung gemäss Auftragsbestätigung (z.B. bei Ausfall von bestimmtem Spielequipment) abzuändern, wenn dadurch der Wert der Leistung nicht zum Nachteil des Auftraggebers verändert wird (beispielsweise durch ein alternatives Spielequipment). Solche Änderungen dürfen nur in untergeordnetem Umfang erfolgen. Es wird in jedem Fall aber angestrebt, sofern und soweit sich Fragen der Änderung der Leistungserbringung stellen, dies möglichst vorgängig unter den Parteien zu regeln und Anpassungen vorzunehmen.
2.5 Eine Übertragung von Rechten und Pflichten auf diesem Vertrag durch den Auftraggeber auf Dritte ist nur mit schriftlicher Zustimmung von Events4Rent möglich.
3. Zahlungskonditionen
Der Betrag für die Leistungen von Events4Rent sind bar vor Ort zu bezahlen oder 30 Tage vor der Veranstaltung durch Banküberweisung.
Der Aufwand für Essen und Trinken des zur Verfügung gestellten Personals für den Spielbetrieb wird durch den Auftraggeber übernommen. Es umfasst dies keine alkoholischen Getränke.
4. Pflichten des Auftraggebers
4.1 Der Auftraggeber dafür besorgt zu sein, dass örtlich, räumlich und zeitlich die notwendigen Grundlagen und Voraussetzungen geschaffen sind, damit Events4Rent ihre Leistungen erbringen kann.
Sofern und soweit nichts anderes vereinbart ist, hat insbesondere der Auftraggeber für das Veranstaltungslokal besorgt zu sein, und auch dafür, dass genügend Zeit für den vorgängigen Aufbau und anschliessenden Abbau Events4Rent zur Verfügung steht.
Es gilt Folgendes insbesondere zu beachten:
- Vor der Veranstaltung
- Dem Auftraggeber obliegt es, eine allfällige Veranstalterhaftpflichtversicherung abzuschliessen, sofern und soweit dies nicht durch eine Betriebshaftpflichtversicherung bereits abgedeckt ist.
- Der Auftraggeber teilt Events4Rent rechtzeitig alles mit, was für die Durchführung des Auftrages von Bedeutung ist, wie insbesondere durch Angabe einer vollständigen Anschrift des Veranstaltungsortes, Angabe der Räumlichkeiten/Beschränkungen, Zugangsmöglichkeiten (wie Eingang, Fahrstuhlgrösse, Transportlifte, Raumgrössen, allfällige Treppen oder andere Hindernisse, etc.).
- Für Auf- und Abbau
- Der Auftraggeber ist dafür besorgt, dass Events4Rent am Veranstaltungsort geeignete Be- und Entlademöglichkeiten hat, einen vorhandenen Fahrstuhl nutzen kann, etc. Sofern und soweit sich an der Veranstaltung erst herausstellen sollte, dass die Be- und Entlademöglichkeit nicht gewährleistet sind oder der rechtzeitige Zugang zu den Räumlichkeiten der Veranstaltung verwehrt sind, so trägt der Auftraggeber dieses Risiko.
- In aller Regel dauert der Aufbau eine Stunde vor Spielbeginn. Der Abbau eine Stunde nach Spielende.
- Am Veranstaltungsort muss Strom (evt. detailliert) zur Verfügung stehen;
- Der Auftraggeber ist dafür besorgt, dass vor dem Aufbau eine instruierte Ansprechperson vor Ort ist.
- Während der Veranstaltung
- Der Auftraggeber hat das Inventar von Events4Rent sorgfältig zu behandeln und hat dafür einzustehen, dass sich die Veranstaltungsgäste entsprechend verhalten. Events4Rent hat ihrerseits den Veranstaltungsort – insbesondere auch bei Einrichtung und Abbau mit aller Sorgfalt zu behandeln und sich an Weisungen zu halten.
- Sofern und soweit eine der Parteien entsprechende Obliegenheiten/Verpflichtungen verletzt, hat sie dafür einzustehen.
5. Rücktrittmöglichkeit des Auftraggebers / Vertragsanpassungen
5.1 Der Auftraggeber kann jederzeit vor Veranstaltungsbeginn vom Vertrag zurück treten. Der Rücktritt hat schriftlich zu erfolgen gegenüber Events4Rent. Massgeblich für den Rücktrittszeitpunkt ist der Empfang der Rücktrittserklärung.
5.2 Es gelten folgende Rücktrittspauschalen, die Events4Rent vom vereinbarten Honorar zustehen
- Rücktrittt bis 40 Tage vor der Veranstaltung 20 %
- Rücktritt zwischen 39 und 15 Tag vor der Veranstaltung 40 %
- Rücktritt 14 Tage bis 4 Tag vor der Veranstaltung 60 %
- Rücktritt ab drei Tagen vor der Veranstaltung 80 %.
5.3 Eine anderweitige Anpassung der vereinbarten Leistungen (wie Verschiebung des Veranstaltungstermins, Veränderung von Spielequipment und Personal, etc.) ist nur aufgrund einer schriftlichen Vertragsanpassung/-ergängzung in gegenseitigem Einvernehmen möglich.
6. Haftung Events4Rent
6.1 Events4Rent haftet für sich und das Personal nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, dann aber unbeschränkt.
6.2 Events4Rent hat eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen, welche auch bei bestehender Haftung die Schäden deckt, welche durch den Auf- und Abbau entstehen.
6.3 Eine vom Auftraggeber zu vertretene Unmöglichkeit der Leistungserbringung (wie Veranstaltungsort steht nicht zur Verfügung, kein Stromanschluss, Zugänglichkeit nicht möglich, ungenügende Platzverhältnisse) geht zu dessen Lasten.
7. Haftung des Auftraggebers
7.1 Der Auftraggeber haftet Events4Rent für sämtliche Schäden oder für den Verlust von Inventar von Events4Rent, welcher während der Veranstaltung eintritt und entweder auf das Verhalten des Auftraggebers oder von dessen Gästen zurück zu führen ist.
8. Weitere Bestimmungen
Events4Rent ist berechtigt, den Auftragnehmer auf der homepage, in Werbung, etc. als Referenz aufzuführen und Fotos der Veranstaltung entsprechend zu verwenden. Der Auftragnehmer kann dies bis längstens 10 Tage nach der Veranstaltung durch einseitige Erklärung widerrufen.
9. Anwendbares Recht
Auf die Rechtsbeziehung der Parteien gelangt ausschliesslich Schweizerisches Recht zur Anwendung. Ausschliesslicher Gerichtsstand ist Münchwilen TG.
Event for Rent GmbH
Winterthurerstrasse 47
8370 Sirnach
Tel: +41 71 966 67 89